Katholischer Fonds
Renovabis ist Mitträger des von der katholischen Kirche in Deutschland geschaffenen Katholischen Fonds, der die weltkirchliche und entwicklungsbezogene Bildungs- und Öffentlichkeitsarbeit innerhalb Deutschlands fördert. Kirchliche und christliche Gruppen, sowie Gruppen, die sich den Zielen und Inhalten weltkirchlicher und entwicklungsbezogener Arbeit verbunden wissen, werden vom Katholischen Fonds in ihrer Arbeit unterstützt.
Jahresbericht 2011
Jahresbericht herunterladen (1.2 MB)
Förderpreis vergeben
12. Januar 2011: Gemeinsam mit dem Evangelischen Entwicklungsdienst (EED) hat der Katholische Fonds den „2. Ökumenischen Förderpreis Eine Welt“ vergeben. Lesen
Grundlagen des Fonds

Am 24. November 1997 wurde von der Deutschen Bischofskonferenz die Einrichtung eines Fonds für weltkirchliche und entwicklungsbezogene Bildungs- und Öffentlichkeitsarbeit beschlossen.
Leitbild: Die Weltzuwendung Gottes in Jesus Christus verlangt von allen Christen den Einsatz für eine Welt, in der Menschenrechte und Menschenwürde in ihrem umfassenden Sinn geachtet werden. Der Aufbau einer weltkirchlichen Gemeinschaft und einer gerechten Welt setzt das Wissen voneinander und um die zu Grunde liegenden Strukturen voraus. Dann können und sollen konkrete Handlungsoptionen entwickelt werden. Die Arbeit soll durch den Katholischen Fonds für weltkirchliche und entwicklungsbezogene Bildungs- und Öffentlichkeitsarbeit gefördert werden.
Träger des Fonds
Träger des Fonds sind die kirchlichen Hilfswerke Adveniat, Caritas International, Misereor, missio und Renovabis. Diese stellen aus den Kirchensteuermitteln, die ihnen von der Deutschen Bischofskonferenz für weltkirchliche Aufgaben anvertraut sind, je einen gleichen prozentualen Anteil zur Verfügung.
Weiterführende Informationen
Vergabegremium
- Stimmberechtigt: je ein Vertreter/ eine Vertreterin der kirchlichen Hilfswerke (also insgesamt sechs Personen) und ein Bischof der Deutschen Kommission Justitia et Pax
- Beratend: die Geschäftsführung der Fonds-Geschäftsstelle, ein Vertreter des Bereichs Weltkirche und Migration der Deutschen Bischofskonferenz und kooptierte Fachkräfte.
Welche Projekte können gefördert werden?
Ziele und Inhalte der Maßnahme müssen eindeutig der weltkirchlichen und entwicklungsbezogenen Bildungs- und Öffentlichkeitsarbeit zuzuordnen sein.
Inhaltliche Kriterien:
- Bildungs- und öffentlichkeitswirksame Projekte zu weltkirchlichen und entwicklungsbezogenen Themen in Deutschland
- Partnerbegegnungen und pastorale Initiativen zur Zusammenarbeit mit den Ortskirchen des Südens sowie Mittel- und Osteuropas
- Vernetzung lokaler Aktivitäten von weltkirchlich und entwicklungspolitisch aktiven Gruppen
- Programme zum Austausch exemplarischer Erfahrungen sowie entsprechende Beratungsangebote und Schulungen
Arten der Vorhaben können sein:
- Seminare, Tagungen, Veranstaltungsreihen,
- Aktionen, Kampagnen,
- Ausstellungen,
- Arbeitshilfen, Medien, Bildungsmaterial,
- Vernetzung lokaler Aktivitäten,
- Partnerbegegnungen in Deutschland,
- Langzeitaufenthalte von Jugendlichen aus Afrika, Asien, Lateinamerika, Mittel- und Osteuropa, Ozeanien.
- Kulturveranstaltungen
Maßnahmen, die nicht gefördert werden:
- Maßnahmen, die nicht in Deutschland stattfinden.
- Projekte, die zum Zeitpunkt der Vergabesitzung schon begonnen oder stattgefunden haben.
- Projekte, die in Trägerschaft oder Mitträgerschaft eines der Werke des Katholischen Fonds stattfinden.
- Maßnahmen der Ordinariate und ihrer Einrichtungen (Einzelfallregelungen bei Diözesanräten sind möglich).
- Projekte von Tagungs- und Bildungshäusern (Akademien), die über ein eigenes Programmbudget verfügen.
- Diözesanpartnerschaften.
- Maßnahmen öffentlicher Stellen, z. B. Universitäten.
- Vorhaben, die direkt oder indirekt mit Spendenwerbung verbunden sind.
- Formen der institutionellen Förderung (Arbeitsmittel, Bau- und Renovierungskosten, laufende Personalkosten, Anschaffungen, Mieten, regelmäßig erscheinende Publikationen usw.).
- Jahresprogramme.
- Ausreiseprogramme von Missionaren/Missionarinnen auf Zeit.
- Projekte in Zusammenarbeit mit politischen Parteien.
Im Einzelfall sind Ausnahmeregelungen möglich, die vom Kuratorium entschieden werden.
Hinweise zur Antragstellung
- Für die Antragseinreichung das Antragsformular verwenden und vollständig ausfüllen.
- Es werden nur unterschriebene Originalanträge angenommen, keine Anträge per Fax oder E-Mail.
- Die Fördersumme kann maximal 50 % der anrechnungsfähigen Gesamtkosten betragen.
- Die Termine der Vergabesitzungen und die Einreichungsfristen für Projektanträge können unter Klein-/Großprojekte eingesehen werden.
Kleinprojekte
- Anträge bis zu 1.500,00 € Antragssumme und Gesamtkosten bis zu 8.000,00 € werden als Kleinprojekte behandelt.
- Kleinprojekt-Vergabesitzung finden monatlich (jeweils Mitte des Monats) statt, außer August.
- Ein Antrag, der in einer Sitzung behandelt werden soll, muss spätestens am 15. des Vormonats bei der Geschäftsstelle eingegangen sein.
Großprojekte
- Anträge über 1.500,00 € Antragssumme und Gesamtkosten über 8.000,00 € werden als Großprojekte behandelt.
- Es finden drei Vergabesitzungen im Jahr statt
- Einreichungsfristen: 15. Januar (für die Frühjahrs-Vergabesitzung), 15. April (für die Sommer-Vergabesitzung), 15. September (für die Herbst-Vergabesitzung)
Zum Zeitpunkt der Vergabesitzung schon begonnene oder bereits abgeschlossene Vorhaben können nicht berücksichtigt werden!
Kontakt/ Geschäftstelle
Tel.: 089-51 62-224 oder -324, Fax: 089-51 62-336
E-Mail: info@katholischer-fonds.de
Internet: www.katholischer-fonds.de
Postanschrift
Katholischer Fonds
Postfach 20 14 42
80014 München
Besucheranschrift
Katholischer Fonds
Pettenkoferstraße 26
80336 München










