Renovabis-Stiftung

Wer statt einer Spende eine „Zustiftung“ macht, vermehrt damit das Kapital der Stiftung und kann durch dessen Erträge die Arbeit von Renovabis über Jahrzehnte hinaus fördern.

Darum hat Renovabis als weiteres Standbein für eine erfolgreiche Arbeit zugunsten der Menschen in Mittel-, Ost- und Südosteuropa eine Stiftung ins Leben gerufen. Aufgabe der Renovabis-Stiftung ist es, die Arbeit der Solidaritätsaktion dauerhaft und nachhaltig zu unterstützen.

Spenden an die Stiftung werden - wie andere Spenden auch - zeitnah für Projekte von Renovabis eingesetzt. Privatpersonen und Unternehmen können unter dem Dach der Renovabis-Stiftung ab einem Grundstockvermögen von 5.000 Euro eine eigene Treuhandstiftung gründen. Mehr dazu lesen Sie auf den Seiten des Renovabis-Stiftungszentrums. Dort erhalten Sie auch Informationen zu den weiteren Angeboten des Stiftungszentrums: dem Projektservice und dem Testamentsservice.

Kontakt zur Stiftung

Spenderbetreuung

Helga Geretshuber,
Christa Reichbauer-Runte,
Jutta Sammer


Renovabis, Domberg 27,
85354 Freising
Tel.: (08161) 5309-53,
Fax: (08161) 5309-66
Email: spenden@renovabis.de

Aufbau der Stiftung

Mehr zum Aufbau der Renovabis-Stiftung lesen Sie in der Rubrik Über uns/Renovabis-Stiftung.

Vorteile für den Spender / Stifter

Der Staat gewährt Personen, die Stiftungen Geld zukommen lassen, Steuervorteile:

  • Schenkungen an eine gemeinnützige Stiftung sind von der Schenkungssteuerbefreit.
  • Erbschaften an gemeinnützige Stiftungen sind von der Erbschaftssteuer befreit.
  • Spenden an gemeinnützige Stiftungen werden als Sonderausgaben anerkannt.

Merkblatt Steuervorteile für Stifter (1.8 MB)

Informationsbroschüre

Broschüre: Fördern - Stiften - Vererben Eine Informationsbroschüre zur Renovabis-Stiftung kann kostenlos angefordert werden:
Telefon 0 81 61/53 09-53, E-Mail: stiftung@renovabis.de oder laden Sie sie hier als PDF-Dokument herunter:
Broschüre: Fördern - Stiften - Vererben (1.1 MB)

Der Renovabis-Stiftung wurde von der Regierung von Oberbayern die Rechtsfähigkeit verliehen. Die Renovabis-Stiftung ist durch die Bescheinigung des Finanzamts Freising, Steuer-Nr. 115/110/40223 vom 24.07.2008 für die Jahre 2005, 2006 und 2007 anerkannt als gemeinnützigen, kirchlichen und mildtätigen Zwecken (im Sinne der §§51 ff. AO) dienend (nach § 5 Abs. 1, Nr. 9, KStG).

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Bankverbindung

Renovabis e.V., Konto-Nr. 94 , Liga-Bank e.G., BLZ 750 903 00

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Fastenzeit in Osteuropa (01.03.2010)

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