Vorteile für Stifter
Große Gestaltungsfreiheit
Mit einer eigenen Stiftung im Renovabis-Stiftungszentrum kann ein Stifter seine ganz individuellen, gemeinnützigen Vorstellungen dauerhaft verwirklichen. Er gestaltet seine Stiftungssatzung selbst, sollte in erster Linie jedoch Renovabis-Projekte fördern. Wenn die Stiftung groß genug ist, kann der Stifter auch eigene Projekte entwickeln. In der Stiftungssatzung bestimmt der Stifter das grundlegende Profil seiner Stiftung. Dort legt er vor allem den Stiftungsnamen, den Förderzweck, die Förderregion, die Höhe des Grundstockvermögens und die Vorstandsbesetzung fest. Wie die zur Verfügung stehenden Gelder konkret verwendet werden, entscheidet der Vorstand der Stiftung. Stifter können das Amt des Vorstands selbst übernehmen, eine Person ihres Vertrauens als Vorstand einsetzen oder den Vorstand des Renovabis e.V. bevollmächtigen, einen ehrenamtlichen Vorstand für die Stiftung zu benennen.
Umfassende Kontrollmechanismen
Alle Stiftungen im Renovabis-Stiftungszentrum verfügen über eine separate Buchhaltung. So kann der Stifter den Geldfluss vom Eingang in die Stiftung, über die Verwaltung bis hin zur konkreten Verwendung exakt nachvollziehen. Zusätzlich wird jede Stiftung regelmäßig vom Finanzamt Freising für Körperschaften geprüft. Rechtlich selbstständige Stiftungen werden darüber hinaus von der Stiftungsaufsicht kontrolliert.
Weitreichende Steuervorteile
Laden Sie sich ein PDF mit den Steuervorteilen für Stifter nach dem Gesetz zur weiteren Stärkung des bürgerschaftlichen Engagements hier herunter: Merkblatt Steuervorteile für Stifter (1.8 MB)
Aufgrund des „Gesetzes zur weiteren Stärkung des bürgerschaftlichen Engagements“ vom 21. September 2007 können Stifter bis zu einer Million Euro steuerlich wirksam in das Vermögen einer Stiftung einbringen. Diese Regelung gilt unabhängig davon, ob die Stiftung neu gegründet wird oder bereits seit längerer Zeit besteht. Die gestiftete Summe kann entweder komplett im Jahr der Zuwendung oder flexibel innerhalb von zehn Jahren in Abzug gebracht werden. Außerdem kann man jährlich bis zu 20 Prozent des Gesamtbetrags seiner Einkünfte steuerlich wirksam in eine gemeinnützige Stiftung als Spende oder Zustiftung einbringen.
Wird eine Erbschaft innerhalb von 24 Monaten an eine gemeinnützige Stiftung übertragen, fällt keine Erbschaftsteuer für den gestifteten Betrag an. Gezahlte Erbschaftsteuer wird zurückerstattet.
Die Renovabis-Stiftung ist wegen Förderung kirchlicher und mildtätiger Zwecke durch die Bescheinigung des Finanzamts Freising, Steuer-Nr. 115/110/40223 vom 24.07.2008 zur Ausstellung von Zuwendungsbestätigungen berechtigt.
Der bisher abzugsfähige Höchstbetrag von 307.000 Euro bei Zuwendungen in den Vermögensstock einer gemeinnützigen Stiftung wurde mit der Gesetzesänderung auf 1 Million Euro angehoben. Dabei ist er nun nicht mehr nur wie bisher auf eine Stiftungsneugründung im Gründungjahr beschränkt, sondern gilt nun auch für jede Zustiftung zu einem beliebigen Zeitpunkt. Die bisher mögliche zusätzliche Absetzbarkeit von weiteren 20.450 Euro pro Jahr bei Zuwendungen an eine gemeinnützige Stiftung entfällt jetzt jedoch, kann aber für das Jahr 2007 auf Antrag nochmals letztmalig genutzt werden.
Individuelle Spendenaktionen
Viele Stifter möchten ihr privates oder berufliches Umfeld in ihr Engagement einbinden und eine Spendenaktion organisieren. Privatpersonen sammeln häufig bei Geburtstagen, Taufen, Familientreffen, Hochzeiten oder Trauerfeiern. Unternehmen bitten Lieferanten, Mitarbeiter oder Kunden um Spenden. Wenn Sie es wünschen, unterstützen wir Ihre Spendenaktion mit individuellen Spendenfaltblättern.
Broschüre „Recht und Steuern“
Wenn Sie sich genauer über die rechtlichen und steuerlichen Gestaltungsmöglichkeiten von gemeinnützigen Stiftungen informieren wollen, schicken wir Ihnen gerne unsere kostenlose Broschüre „Recht und Steuern“ zu. Fordern Sie diese einfach bei uns an.
Referent Spenderberatung

Jürgen-August Schreiber
Renovabis, Domberg 27, 85354 Freising
Tel.: (08161) 5309-41, Fax: (08161) 5309-44
E-Mail: jas@renovabis.de
Sachbearbeitung Renovabis-Stiftung

Christa Reichbauer-Runte
Renovabis, Domberg 27, 85354 Freising
Tel.: (08161) 5309-84, Fax: (08161) 5309-66
E-Mail: stiftung@renovabis.de













