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Existenzhilfen

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Seit seiner Gründung unterstützt Renovabis durch die sogenannten Existenzhilfen den Lebensunterhalt von Seelsorgern in Diasporasituationen. Die Förderung richtet sich ausschließlich an Personen, die gemäß den mit dem Diasporakommissariat vereinbarten Förderkriterien bezugsberechtigt sind.

Förderfähig sind:

  • Priester im aktiven Pastoraldienst (einschließlich Ordenspriester, sofern sie in Pfarreien eingesetzt sind)
  • Ständige Diakone im aktiven Pastoraldienst
  • Bischöfe und Weihbischöfe im pastoralen Dienst, sofern sie nicht emeritiert sind

Voraussetzung ist, dass die betreffende Person während des gesamten Jahres auf dem Gebiet der jeweiligen (Erz-)Diözese tätig ist.

Nicht förderfähig sind insbesondere:

  • Ordenspriester ohne Einsatz im Pfarrdienst
  • Seminaristen und Diakone
  • Emeritierte bzw. pensionierte Bischöfe, Priester und ständige Diakone
  • Priester, die nicht auf dem Gebiet der betreffenden (Erz-)Diözese tätig sind

Mit der Meldung einer Person bestätigt die jeweilige (Erz-)Diözese, dass die Fördervoraussetzungen erfüllt sind.

Inhalt erstellt: 04.11.2026, zuletzt geändert: 04.11.2026

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