Seit seiner Gründung unterstützt Renovabis durch die sogenannten Existenzhilfen den Lebensunterhalt von Seelsorgern in Diasporasituationen. Die Förderung richtet sich ausschließlich an Personen, die gemäß den mit dem Diasporakommissariat vereinbarten Förderkriterien bezugsberechtigt sind.
Förderfähig sind:
Voraussetzung ist, dass die betreffende Person während des gesamten Jahres auf dem Gebiet der jeweiligen (Erz-)Diözese tätig ist.
Nicht förderfähig sind insbesondere:
Mit der Meldung einer Person bestätigt die jeweilige (Erz-)Diözese, dass die Fördervoraussetzungen erfüllt sind.