Kinderhände
Missbrauchsprävention

Kindesschutz und Prävention

Das körperliche, seelische und geistliche Wohl von Kindern, Jugendlichen und erwachsenen Schutzbefohlenen in geförderten Projekten hat für Renovabis oberste Priorität. Erfahren Sie mehr über unsere Maßnahmen im Bereich Kindesschutz und Missbrauchsprävention.

Schutzkonzept herunterladen

Renovabis-Schutzkonzept (PDF, 242 kB)

Schutzkonzept zur Prävention sexualisierter Gewalt für den Renovabis e.V., März 2021

Renovabis-Reaktionsplan (PDF, 39 kB)

Renovabis-Reaktionsplan bei Verdachtsfällen von sexueller Gewalt gegen Minderjährige/Schutzbefohlene (intern und in geförderten Projekten)

Kinder und Jugendliche wie auch Menschen mit Behinderungen sind in besonderem Maße schutzbedürftig. Es ist unsere Aufgabe als kirchliches Hilfswerk, sie in ihren Rechten und in ihrer Entwicklung zu stärken und sie vor Gefahren, zu denen insbesondere auch Ausbeutung, sexuelle Gewalt und Missbrauch zählen, zu schützen. Diese Aufgabe kann nur im vertrauensvollen Zusammenwirken mit den Partnern und Projektträgern gelingen.

Renovabis hat mit seinen Partnern langjährige und offene Kooperationen auf Basis gegenseitigen Vertrauens. Allerdings ist Renovabis im Rahmen der Projektförderung nicht selbst Träger von Projekten, sondern unterstützt die Projekte der Partner in Mittel-, Ost- und Südosteuropa. Somit kann Renovabis keine rechtliche Verantwortung und Haftung im Sinne von Personal- und Fachaufsicht in den geförderten Projekten tragen und im Fall eines Missbrauchs nicht direkt vor Ort oder im Projekt handeln.

Selbstverständlich bekennt sich Renovabis aber zur moralischen Verantwortung gegenüber allen Kindern und Schutzbefohlenen in den von uns geförderten Projekten. Wir wollen einen Beitrag zur Bewusstseinsbildung bei den Partnern und in den Kirchen der Projektländer leisten und so wirkungsvolle Mechanismen zur Prävention von Missbrauch an Kindern und Jugendlichen sowie schutzbefohlenen Erwachsenen auf den Weg bringen. Darum gehen für uns eine umfassende Präventionsarbeit und die Schaffung wirksamer Strukturen zur Verfolgung von Verdachtsfällen auf Missbrauch jeglicher Art Hand in Hand.

Präventionsarbeit

Neben der Schulung unser eigenen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter und administrativen Maßnahmen zur Prävention ist uns vor allem die Kooperation mit unseren Partnern im In- und Ausland wichtig, um Schutzbefohlene in Ost und West wirksam vor sexualisierter Gewalt zu bewahren. Hier engagiert sich Renovabis in vielfältiger Weise:

In der Inlandsarbeit

  • Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter von Renovabis nehmen an Schulungen teil.
  • In der Öffentlichkeitsarbeit gehen wir verantwortungsbewusst mit Bild-, Text- und Tonmaterial um.
  • Wir vernetzen uns mit anderen Hilfswerken und Akteuren, um gemeinsam gute Ansätze in der Präventionsarbeit zu entwickeln.

In der Partnerkommunikation

  • Wir besprechen die Thematik mit unseren Partnern (Bischöfe, Ordensgemeinschaften, Gemeindepfarrer, Vereine, Caritasverbände usw.).
  • Wir ermuntern die Partner zum präventiven und initiativen Umgang mit dem Thema.
  • Wir unterstützen Partner bei der Erarbeitung von Schutzkonzepten und der Durchführung von Schulungen.

In der Projektarbeit

  • Wir fragen bei der Prüfung von relevanten Projektanträgen das Schutzkonzept für Schutzbefohlene grundsätzlich ab und ziehen dieses in die Bewertung des Antrags mit ein.
  • Die Projektpartner verpflichten sich in der Projektvereinbarung, sich an geltendes weltliches und kirchliches Recht zu halten und alle geeigneten Maßnahmen zur Prävention sexualisierter Gewalt an Minderjährigen und erwachsenen Schutzbefohlenen zu ergreifen.
  • Wir fördern Projekte zur Schaffung von Schutzstrukturen.
  • Wir fördern den Aufbau von Kompetenzen im Bereich Kindesschutz im Osten Europas (z.B. durch Stipendien und Konferenzen).

Die Erfahrung zeigt, dass unsere Partner zunehmend Sensibilität für das Thema besitzen und bereits zahlreiche Schritte unternommen haben, um Missbrauch an Schutzbefohlenen besser vorzubeugen.

Beispiele aus unserer Projektarbeit

  • In Polen hat Renovabis für den Zeitraum 2015 bis 2017 die Einrichtung eines Zentrums für Kinderschutz (COD) an der Akademie „Ignatianum“ in Krakow gefördert. Durch die öffentliche Debatte über sexuellen Missbrauch Minderjähriger in Kirche und Gesellschaft und durch die Handreichung des polnischen Episkopats zum Schutz vor sexuellen Übergriffen wurde eine Verbesserung des Jugendschutzes weit über den kirchlichen Raum hinaus angestoßen. Dieser Ansatz wird durch das Zentrum für Kinderschutz institutionell gefestigt.
  • Im September 2019 fand, organisiert durch die Kroatische Bischofskonferenz und die Katholische Universität Zagreb, eine europäische Konferenz zum Thema "Ausbildung und Prävention" statt. Ziel der viertägigen Tagung mit Teilnehmenden aus verschiedenen Ländern Mittel-, Ost- und Südosteuropas war die Schulung von Mitarbeitern in Schulen, Kindergärten, Krankenhäusern oder Behinderteneinrichtungen, in denen die Abhängigkeitsstruktur von Benefiziaren zu Dienstleistern besonders ausgeprägt ist.
  • Im Rahmen der Förderung von Stipendiatinnen und Stipendiaten durch Renovabis wurde 2018 ein Stipendium für eine fünfmonatige Ausbildung im Bereich Kindesschutz bewilligt. Die Stipendiatin aus Tschechien, eine ausgebildete Juristin, hat diesen Ausbildungskurs der Universität Gregoriana in Rom im Jahr 2019 erfolgreich beendet und gibt ihr Wissen in ihrer Diözese an kirchliche Verantwortungsträger weiter.

Vorgehen bei Verdachtsfällen

Bei einem Hinweis auf einen Fall von Missbrauch in einem aktuell von Renovabis unterstützten Projekt greift unser Fallmanagement:

  • Sofortige direkte Nachfrage bzw. Recherche beim Partner mit der Bitte um Information über den Fall sowie über gegebenenfalls bereits eingeleitete Schritte.
  • Falls erforderlich, Besuch von Renovabis-Referentinnen und Referenten beim Partner oder im Projekt, bzw. Beauftragung einer externen Kontrolle. Zur Aufklärung werden relevante Stellen einbezogen, z.B. bischöfliche Beauftragte für die Prüfung von Verdachtsfällen vor Ort.
  • Bei unzureichender Auskunft oder Handhabung des Falls durch die Projekt-Verantwortlichen im Partnerland wird – solange die Unsicherheit andauert – die Auszahlung bereits bewilligter Mittel ausgesetzt. Möglicherweise werden geplante Anschlussförderungen nicht bewilligt.
  • Herunterladen: Renovabis-Reaktionsplan bei Verdachtsfällen von sexueller Gewalt gegen Minderjährige/Schutzbefohlene (intern und in geförderten Projekten)
  • Schutzkonzept zur Prävention sexualisierter Gewalt für den Renovabis e.V.
  • Handreichung „Rahmenordnung – Prävention gegen sexualisierte Gewalt an Minderjährigen und schutz- oder hilfebedürftigen Erwachsenen im Bereich der Deutschen Bischofskonferenz“ (Rahmenordnung Prävention) – Die Handreichung wurde vom Ständigen Rat der Deutschen Bischofskonferenz am 21. Juni 2021 beschlossen. Sie ersetzt die Fassung vom 27. Januar 2014.
  • Maßgaben zur Prävention sexualisierter Gewalt bei den weltkirchlichen Werken beschlossen von der Kommission Weltkirche der Deutschen Bischofskonferenz am 6. Mai 2020, vom Ständigen Rat der Deutschen Bischofskonferenz am 22./23. Mai 2020 zustimmend zur Kenntnis genommen. Maßgaben herunterladen
  • Rahmenordnung – Prävention gegen sexualisierte Gewalt an Minderjährigen und schutz- oder hilfebedürftigen Erwachsenen im Bereich der Deutschen Bischofskonferenz (beschlossen am 18.11.2019, gültig ab 2020) - Datei herunterladen
  • Ordnung für den Umgang mit sexuellem Missbrauch Minderjähriger und schutz- oder hilfebedürftiger Erwachsener durch Kleriker und sonstige Beschäftigte im kirchlichen Dienst (ehemals „Leitlinien“, beschlossen am 18.11.2019, gültig ab 2020) - Datei herunterladen
  • Vorgehensweise bei sexuellem Missbrauch von Kindern und Jugendlichen in Projekten - gemeinsames Positionspapier der kirchlichen Hilfswerke: Positionspapier herunterladen
  • Präventionsstelle des Erzbistums München und Freising
  • Themenseite der Deutschen Bischofskonferenz

Ansprechpersonen für Betroffene von sexualisierter Gewalt

Wer von sexualisierter Gewalt durch deutsche Fidei Donum-Priester betroffen ist, wird gebeten, sich

Personen, die als minderjährige oder erwachsene Schutzbefohlene sexuelle Gewalt erlebt haben, können sich an die unabhängigen Ansprechpersonen einer (Erz-)Diözese wenden, in der sich der Fall ereignet hat.

  • Kontakte und weitere relevante Links finden Sie auf der Seite der Deutschen Bischofskonferenz: www.dbk.de
Inhalt erstellt: 12.11.2019, zuletzt geändert: 21.02.2023

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