Nahaufnahme: Eine Hand hält einen silbernen Kugelschreiber und schreibt auf ein eng beschriebenes Blatt Papier. Die zweite Hand liegt daneben auf dem Bogen. Links im Anschnitt steht eine weiße Tasse auf einer Untertasse, im Hintergrund unscharf eine grüne Pflanze. Die Person trägt ein hellblaues Hemd, ihr Gesicht ist nicht zu sehen.
Ein Testament ist bereits wirksam, wenn es handschriftlich verfasst, datiert und unterschrieben ist.
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Interview

Testament gestalten: Klarheit schaffen und Gutes bewirken

Wann ist der richtige Zeitpunkt für ein Testament? Welche Irrtümer sind verbreitet? Und wie kann man über das eigene Leben hinaus Verantwortung übernehmen? Erbrechtsexperte Dr. Höckelmann beantwortet die wichtigsten Fragen rund um Vererben und Testamentsspenden.

Ein Testament regelt, wer nach dem eigenen Tod erbt. Es kann auch bestimmen, dass ein Teil des Nachlasses der Arbeit einer gemeinnützigen Organisation zugute kommt. Über beides sprach Simon Korbella aus der Spenderberatung von Renovabis mit Dr. Eckhard Höckelmann, Fachanwalt für Erbrecht.

  1. Herr Dr. Höckelmann, viele Menschen schieben das Thema Testament lange vor sich her. Ab wann sollte man sich Ihrer Meinung nach damit beschäftigen und warum ist der Einstieg oft einfacher, als man denkt?

Meine klare Empfehlung: Sobald Sie Vermögen, Kinder oder deutliche Vorstellungen haben, wer was erben soll, sollten Sie sich damit beschäftigen. Spätestens mit dem Erwerb einer Immobilie, der Gründung einer Familie, Veränderungen in der Partnerschaft oder einer Unternehmensgründung ist der richtige Zeitpunkt gekommen. Auch wer keine Kinder hat, sollte das Thema anpacken.
Der Einstieg ist oft einfacher, als viele denken. Ein eigenhändiges Testament ist in Deutschland bereits dann wirksam, wenn es handschriftlich verfasst, datiert und unterschrieben wird. Für viele Lebenssituationen reicht das aus. Wer auf fachlichen Rat nicht verzichten möchte, ist bei einer auf Erbrecht spezialisierten Kanzlei oder einem Notariat in guten Händen. Niemand muss Angst vor der Endgültigkeit seines letzten Willens haben. Ein Testament kann an veränderte Lebensumstände angepasst werden.

  1. Welcher typische Irrtum begegnet Ihnen in Ihrer Praxis immer wieder beim Vererben und was ist aus Ihrer Sicht die wichtigste Klarstellung?
    Ohne Testament entscheidet die gesetzliche Erbfolge über die Verteilung des Nachlasses, und zwar oft anders, als man es sich vorstellt. Der wohl häufigste Irrtum lautet: „Ohne Testament erbt mein Partner alles.“ Tatsächlich wird der Partner nur in wenigen Konstellationen Alleinerbe. In vielen Fällen erben auch Kinder oder andere Angehörige, sodass eine Erbengemeinschaft entsteht.
    Die wichtigste Klarstellung lautet deshalb: Ein Testament ist kein Luxus, sondern ein Akt der Verantwortung. Wer seinen letzten Willen selbst festlegt, sorgt für Klarheit und kann dazu beitragen, spätere Konflikte unter den Hinterbliebenen zu vermeiden.
  2. Wenn ich heute anfangen möchte, mein Testament zu regeln: Was sind die ersten ganz konkreten Schritte, die Sie empfehlen würden, ohne dass ich gleich alles perfekt wissen muss?
    Zunächst sollte man sich die Frage stellen, wer nach dem eigenen Tod bedacht werden soll und in welchem Umfang. Für diese Überlegung ist noch keine rechtliche Beratung erforderlich. Anschließend ist es sinnvoll, sich über die gesetzliche Erbfolge zu informieren. Wer davon abweichen möchte, sollte auch mögliche Pflichtteilsansprüche im Blick behalten.
    Darüber hinaus empfiehlt es sich, einen Überblick über das eigene Vermögen und bestehende Verbindlichkeiten zu schaffen. Ebenso sollte man überlegen, was geschehen soll, wenn eine vorgesehene Erbin oder ein vorgesehener Erbe bereits vor dem Erbfall verstirbt. Wer diese grundlegenden Fragen für sich beantwortet hat, hat bereits eine solide Grundlage für die weitere Gestaltung seines Testaments geschaffen.
  3. Viele Menschen möchten über ihr Leben hinaus Gutes bewirken. Was sollten sie bedenken, wenn sie gemeinnützige Organisationen im Testament berücksichtigen möchten?
    Unbedingt zu vermeiden sind im Testament unklare Formulierungen wie etwa „Ich vermache etwas für kranke Kinder“. Stattdessen sollte genau benannt werden, welche Organisation bedacht werden soll.
    Als Erbin oder Miterbin tritt die Organisation die Nachfolge der verstorbenen Person an und kümmert sich, gegebenenfalls gemeinsam mit weiteren Erben, um die Abwicklung des Nachlasses. Bei einem Vermächtnis ist das anders: Die Organisation wird nicht Erbin, sondern erhält einen im Testament festgelegten Anspruch. Dieser sollte möglichst genau beschrieben sein, etwa als Geldbetrag, prozentualer Anteil am Nachlass oder als konkreter Vermögensgegenstand wie eine Immobilie.
    Ich empfehle zudem, frühzeitig das Gespräch mit der gewünschten Organisation zu suchen. So können offene Fragen geklärt und die eigenen Vorstellungen besser umgesetzt werden. Viele gemeinnützige Organisationen verfügen über langjährige Erfahrung im Bereich Testamentsspenden und können wertvolle Orientierung für die nächsten Schritte geben. Wer sich grundsätzlich mit dem Thema gemeinnütziges Vererben beschäftigen möchte, findet darüber hinaus bei zahlreichen Hilfswerken und gemeinnützigen Organisationen vielfältige Informationsangebote und kostenlose Vorträge von juristischen Fachleuten für Erbrecht, online und in Präsenz.

Mehr Infos

Renovabis informiert auf der Seite Vererben über Testament, Vermächtnis und Nachlassregelung. Dort können Sie auch die kostenlose Broschüre ‚Stiften und Vererben für Menschen im Osten Europas‘ bestellen, per Post oder per E-Mail.

Inhalt erstellt: 08.09.2026, zuletzt geändert: 09.09.2026

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