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Ein Testament regelt, wer nach dem eigenen Tod erbt. Es kann auch bestimmen, dass ein Teil des Nachlasses der Arbeit einer gemeinnützigen Organisation zugute kommt. Über beides sprach Simon Korbella aus der Spenderberatung von Renovabis mit Dr. Eckhard Höckelmann, Fachanwalt für Erbrecht.
Meine klare Empfehlung: Sobald Sie Vermögen, Kinder oder deutliche Vorstellungen haben, wer was erben soll, sollten Sie sich damit beschäftigen. Spätestens mit dem Erwerb einer Immobilie, der Gründung einer Familie, Veränderungen in der Partnerschaft oder einer Unternehmensgründung ist der richtige Zeitpunkt gekommen. Auch wer keine Kinder hat, sollte das Thema anpacken.
Der Einstieg ist oft einfacher, als viele denken. Ein eigenhändiges Testament ist in Deutschland bereits dann wirksam, wenn es handschriftlich verfasst, datiert und unterschrieben wird. Für viele Lebenssituationen reicht das aus. Wer auf fachlichen Rat nicht verzichten möchte, ist bei einer auf Erbrecht spezialisierten Kanzlei oder einem Notariat in guten Händen. Niemand muss Angst vor der Endgültigkeit seines letzten Willens haben. Ein Testament kann an veränderte Lebensumstände angepasst werden.
Renovabis informiert auf der Seite Vererben über Testament, Vermächtnis und Nachlassregelung. Dort können Sie auch die kostenlose Broschüre ‚Stiften und Vererben für Menschen im Osten Europas‘ bestellen, per Post oder per E-Mail.