Landkarte, auf der die Republik Moldau und Georgien farblich hervorgehoben sind.
28.08.2023 – Stellungnahme

Georgien und die Republik Moldau sind keine sicheren Herkunftsstaaten

Georgien und die Republik Moldau sind keine sicheren Herkunftsstaaten. Renovabis schließt sich der gemeinsamen Stellungnahme der beiden großen Kirchen in Bezug auf den Referentenentwurf eines Gesetzes an, das Georgien und die Republik Moldau als sichere Herkunftsstaaten bestimmen möchte.

FREISING. Georgien und die Republik Moldau sind keine sicheren Herkunftsstaaten. Renovabis schließt sich der gemeinsamen Stellungnahme der beiden großen Kirchen in Bezug auf den Referentenentwurf eines Gesetzes an, das Georgien und die Republik Moldau als sichere Herkunftsstaaten bestimmen möchte.

Die beiden Kirchen haben erheblichen Zweifel daran, dass die Kriterien für die Einstufung als sicherer Herkunftsstaat für Georgien und die Republik Moldau tatsächlich vorliegen. Dazu trügen nicht zuletzt die geopolitischen Spannungen mit Russland und die unsichere Situation in den abtrünnigen Gebieten Georgiens, Südossetien und Abchasien sowie der von der Republik Moldau abgetrennten und russisch beherrschten Region Transnistrien bei. Zudem komme es in Georgien immer wieder zu Diskriminierungen und Verfolgungen bestimmter Gruppen wie LGBTIQ+-Personen. Besonders in der Republik Moldau seien Opfer von Menschenhandel und Angehörige der Roma immer wieder von Ausgrenzung und Gewalt bedroht. Dies werde durch verschiedene Organisationen und Urteile bestätigt.

Das Konzept der „sicheren Herkunftsstaaten“ wurde von den Kirchen bereits mehrfach in Frage gestellt. Bei der Prüfung des Asylantrages von Personen aus sicheren Herkunftsstaaten gilt die Regelvermutung der Verfolgungsfreiheit, die vom Antragstellenden widerlegt werden muss. Das so beschleunigte Verfahren verenge die umfassende Prüfung des Rechts auf Asyl, so die gemeinsame Stellungnahme.

Die beiden Kirchen regen an, die sogenannte „Westbalkanregelung“ auch für Georgien und die Republik Moldau anzuwenden. Sie ermöglicht es Staatsangehörigen aus bestimmten Ländern des Westbalkans, eine Arbeitsgenehmigung für Deutschland zu erhalten, selbst wenn sie nicht die sonst üblichen Voraussetzungen für eine Beschäftigung in Deutschland erfüllen. Dieser legale Weg führte zu einem erheblichen Rückgang der Asylanträge aus den Ländern des Westbalkans.

Hauptgeschäftsführer Prof. Dr. Thomas Schwartz begrüßt die gemeinsame Stellungnahme der Kirchen. Er betont die Bedeutung des Asylrechts und sieht Chancen darin, die Westbalkanregelung auszuweiten: „Das Asylrecht hat Verfassungsrang. Es dient in seinem Kern dem Schutz der Menschenwürde – faire Asylverfahren sind darum unerlässlich. Ich halte es für bedenkenswert, die Westbalkanregelung auszuweiten. So kann Migration legalisiert und die Anzahl der Asylanträge gesenkt werden. Die Menschen haben dann eine echte Chance, durch ihre Arbeit in unsere Gesellschaft integriert zu werden.“

Hintergrund

Der vorgeschlagene Gesetzestext klassifiziert Georgien und die Republik Moldau als sichere Herkunftsstaaten im Sinne von Artikel 16a Absatz 3 GG sowie Artikel 37 der Richtlinie 2013/32/EU. Asylverfahren von Staatsangehörigen dieser Staaten werden dadurch schneller bearbeitet und – im Anschluss an eine negative Entscheidung über den Asylantrag – wird ihr Aufenthalt in Deutschland schneller beendet.

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Inhalt erstellt: 28.08.2023, zuletzt geändert: 28.08.2023

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