Die Deutsche Botschaft in Prag
Die Deutsche Botschaft in Prag - von dem halbrunden Balkon im ersten Stock sprach Hans-Dietrich Genscher den berühmten Satz, dessen zweite Hälfte im Jubel der DDR-Flüchtlinge unterging.
Quelle: Raimond Spekking, CC BY-SA 4.0
30.09.2019 – 1989

Einer der bekanntesten Halbsätze der deutschen Geschichte

„Liebe Landsleute, wir sind zu Ihnen gekommen, um Ihnen mitzuteilen, dass heute Ihre Ausreise..." - der Rest des Satzes, den der damalige Bundesaußenminister Hans-Dietrich Genscher am 30. September 1989 auf dem Balkon der deutschen Botschaft in Prag sprach, ging im Jubel der DDR-Flüchtlinge unter.

Am Abend des 30. September 1989 wurde in Prag ein Satz begonnen, der unvollendet blieb und dennoch als einer der bekanntesten Sätze der Wendezeit gilt. Gesprochen hat ihn der der damalige Bundesaußenminister Hans-Dietrich Genscher auf dem Balkon der deutschen Botschaft in Prag zu den etwa 4000 DDR-Flüchtlingen, die teilweise seit Wochen unter äußerst beengten Verhältnissen in der Botschaft ausgeharrt hatten und in die Bundesrepublik ausreisen wollten.
Genscher hatte am Rande der UN-Vollversammlung mit seinen sowjetischen Amtskollegen Eduard Schewardnadse, den Vertretern der USA, Großbritanniens und Frankreichs Verbündete für eine Ausreise der Flüchtlinge gewinnen können, während der damalige DDR-Außenminister Oskar Fischer zunächst auf eine vorübergehende Rückkehr der Ostdeutschen in die DDR pochte. Dann aber ließ sich Ostberlin überraschend auf einen Kompromiss ein: Die Flüchtlinge dürfen ausreisen, müssen aber in Sonderzügen noch einmal über DDR-Territorium fahren.
Als Genscher die Ausreisegenehmigung verkündet, brach ohrenbetäubender Jubel aus: „Liebe Landsleute, wir sind zu Ihnen gekommen, um Ihnen mitzuteilen, dass heute Ihre Ausreise…“ - das Ende dieses Satzes „… in die Bundesrepublik Deutschland möglich geworden ist.“ ging im Freudentaumel unter.
Die Prager Ereignisse waren ein großer Schritt auf dem Weg zum Ende der DDR und zur Wiedervereinigung.

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Inhalt erstellt: 01.10.2019, zuletzt geändert: 23.10.2019

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